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Impressum

SALLECK + PARTNER

SALLECK + PARTNER
Rechtsanwälte PartmbB

Sitz der Partnergesellschaft
Zeppelinstr. 15
91052 Erlangen

Kontakt
Sammelruf: 09131 974799-0
Telefax: 09131 974799-99
E-Mail: kanzlei@salleck.de

Rechtsform, Register
SALLECK + PARTNER ist eine Partnerschaft nach Maßgabe des Partnerschaftsgesetzes, eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Fürth, Nummer 21

Ust IdNr.: DE 216246422

Vertretungsberechtigte:
Dr. Benedikt Salleck
Marcus Fischer
Jan Grensemann

Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gem. § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Steuerberater gem. § 42 BOStB, § 52 (1) DVStB, dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte EU-Gebiet sowie die Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.

Die Kontaktdaten unserer Haftpflichtversicherung lauten wie folgt:

ALLIANZ
Versicherungs AG
10900 Berlin

Zuständige Kammern und Aufsichtsbehörden
Die Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Nürnberg an. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die Steuerberater gehören der Steuerberaterkammer Nürnberg an. Die Steuerberater wurden in der Bundesrepublik Deutschland zum Steuerberater bestellt.

Berufliche Regelungen
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
BRAGO – Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
PatanwO – Patentanwaltsordnung
StBerG – Steuerberatungsgesetz
StBGebV – Steuerberatergebührenverordnung

Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie auf den Internet-Seiten der zugehörigen Kammern:
Rechtsanwaltskammer: www.brak.de
Steuerberaterkammer: www.bstbk.de

Kosten/Gebühren
Die Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt bei Beauftragung der Kanzlei SALLECK + PARTNER nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Soweit eine Abrechnung nach RVG oder StBGebV nicht erfolgen soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG), Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) oder eine Vereinbarung der Vergütung gem. § 4 StBGebV mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates vereinbart und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Streitbeilegungsverfahren
Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten. Jedwede Kritik nehmen wir ernst und sind bestrebt, Ihren Ansprüchen (wieder) gerecht zu werden. Oft findet sich in einem gemeinsamen Gespräch eine Lösung, wie die Zusammenarbeit zur Ihrer Zufriedenheit verbessert werden kann.

Gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG weisen wir auf folgendes hin:

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Den vorgeschriebenen Link zur Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung finden sie hier.