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ARBEITSRECHT FÜR ARBEITGEBER

Leistungsspektrum

Das Leistungsspektrum der Kanzlei SALLECK + PARTNER aus Erlangen umfasst alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einschließlich der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte. Wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertreten Arbeitgeber natürlich auch vor Gericht.

Arbeitsrecht in der Praxis

Ein Prozess vor dem Arbeitsgericht kostet den Arbeitgeber Zeit, Geld und Energie, die an anderer Stelle besser eingesetzt werden kann. Meist führen arbeitsrechtliche Streitigkeiten früher oder später dann doch zu einer Einigung. Wir von der Kanzlei SALLECK + PARTNER aus Erlangen helfen Ihnen dabei, arbeitsrechtliche Angelegenheiten von Beginn an so zu regeln, dass es erst gar nicht dazu kommt, dass Sie Ihren Mitarbeiter vor Gericht wieder sehen.

Unser Angebot

Nutzen Sie unser Angebot sich bereits frühzeitig bei anstehenden Entscheidungen durch uns beraten zu lassen, so dass es im Idealfall gar nicht erst zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Selbst wenn ein Gerichtstermin bereits feststeht ist oft ausreichend Zeit und Gelegenheit eine Einigung herbeizuführen.

Das heißt jedoch nicht, dass eine Einigung um jeden Preis erzielt werden soll. Falls sich im Einzelfall ein Prozess nicht vermeiden lässt, führen wir diesen mit Nachdruck und zielgerichtet, um Ihre Interessen durchzusetzen. Wir können dabei auf eine umfangreiche Erfahrung in allen Instanzen zurückgreifen.

Mehr zum Thema Arbeitsrecht erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: Rechte und Pflichten der Urlaubsgewährung

 

Kevin Nowack

Kevin Nowack

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir beraten Sie in folgenden arbeitsrechtlichen Bereichen:

  • Arbeitsrechtliche Gestaltung bei Umstrukturierung
  • Übertragung von Unternehmen
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsänderungen
  • Personalvertretungsrecht
  • Mitbestimmungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Erstellung von Vergütungssystemen
  • Entwurf und Verhandlung von Haustarifverträgen
  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Überprüfung von Abmahnungen
  • Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Betriebsübergang nach § 613a BGB
  • Kündigung von Arbeitnehmern
  • Vergütungs- und Entgeltansprüche
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Wettbewerbsverbote
  • Eingruppierung
  • Entwurf von Arbeitszeugnissen