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EHE- UND FAMILIENRECHT

Leistungsspektrum & Praxis

Familienrecht ist in fast allen Lebenslagen einer Ehe relevant und beschränkt sich nicht nur auf die bloße Trennung oder Scheidung. Es kann durchaus sinnvoll sein, sich bereits im Vorfeld der Eheschließung Gedanken über einen Ehevertrag zu machen, wenn z.B. ein Ehepartner den Schritt in die Selbstständigkeit plant.

Auch ist das Familienrecht nicht nur für Eheleute relevant sondern auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften können vertragliche Regelungen die Auseinandersetzung erleichtern.

Wenn das gemeinsame Zusammenleben endet, stellen sich meist viele Fragen, insbesondere zum Trennungs- bzw. Scheidungsunterhalt, dem Versorgungsausgleich und dem Zugewinnausgleich (Vermögensauseinandersetzung). Auch tauchen jetzt Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht auf und auch die Frage der Vaterschaft kann, nicht zuletzt auch wegen des Kindesunterhalts, eine wichtige Rolle spielen.

Unser Angebot

Die Kanzlei SALLECK + PARNTER in Erlangen steht Ihnen bei allen Fragen zum Familienrecht gerne als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.

Wir beraten Sie in folgenden Bereichen des Ehe- und Familienrechts:

  • Entwurf und Prüfung von Eheverträgen
  • Gesetzlicher Güterstand
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Trennungsunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elterliche Sorge
  • Vormundschaftsrecht
  • Betreuungsrecht
  • Pflegschaftsrecht
  • Internationales Familienrecht