STEUERSTRAFRECHT
Leistungsspektrum
Bei Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ist es unbedingt ratsam eine professionelle Rechtsberatung zu konsultieren, die einem bei allen rechtlichen Problemen und den etwaigen Gerichtsterminen kompetent und verantwortungsbewusst zur Seite steht. Nur mithilfe fachkundiger und erfahrener Experten gelingt es, Steuerstrafverfahren optimal für den Mandanten zu lösen.
Praxis
Steuerrechtliche Vergehen werden vor allem in Deutschland recht scharf geahndet. Im Rahmen des Steuerstrafrechts werden sämtliche Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze behandelt. Die umfassende Kombination aus Straf- und Steuerrecht macht die Sachlage bei steuerrechtlichen Vergehen umso komplexer und schwerwiegender für den Mandanten.
Unser Angebot
Rechtsanwalt Marcus Fischer stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Marcus Fischer
Rechtsanwalt & Partner
Wir beraten Sie in folgenden steuerstrafrechtlichen Bereichen:
- Steuerhinterziehung
- Steuerverkürzung
- Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
- Schwarzgeld in der Erbschaft
- Umsatzsteuer-Straftaten
- Geldwäsche
- Steuergeheimnis
- Ermittlungen gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse
- Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen