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VEREINSRECHT

Leistungsspektrum

Die Rechtsanwälte der Kanzlei SALLECK + PARTNER aus Erlangen sind darauf spezialisiert, Unternehmen und Unternehmer in allen relevanten wirtschaftsrechtlichen Fragen zu betreuen. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten zu allen Fragen des Vereinsrechts.

Praxis

Der Verein bietet jedem die Möglichkeit, zusammen mit Gleichgesinnten einen gemeinsamen Zweck zu pflegen oder einem guten Zweck zum Erfolg zu verhelfen. So sieht es die Vereinigungsfreiheit in Art. 9 Grundgesetz vor. Danach haben „alle Deutsche (…) das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden“. Verboten sind nur solche Vereinigungen, deren Zweck oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.

Unser Angebot

Die Kanzlei SALLECK + PARTNER steht Ihnen bei Fragen zum Vereinsrecht gerne als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.

Wir beraten Sie in folgenden vereinsrechtlichen Bereichen:

  • Vereinsgründung
  • Satzungsgestaltung
  • Gründungsprotokoll, Gründungsversammlung
  • Vereinsführung
  • Mitgliederversammlung
  • Ausschluss von Mitgliedern