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VERSICHERUNGSRECHT

Leistungsspektrum & Praxis

Der Gedanke, mit dem Abschluss einer Versicherung diverse Lebensrisiken zu minimieren ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.

Dass Versicherer auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Wirtschaftsunternehmen sind, die die Beiträge lieber verwalten als zur Schadensregulierung zu verwenden, wird dabei oft vergessen. Es ist daher wenig verwunderlich, dass die Entscheidungen der Versicherer über die Erbringung einer Versicherungsleistung bzw. über deren Ablehnung nicht immer mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmen.

Eine rechtliche Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher bereits bei dem geringsten Anhaltspunkt für Unregelmäßigkeiten zu empfehlen, insbesondere weil meist mit einer Leistungsablehnung erhebliche Konsequenzen für den Versicherten verbunden sind.

Unser Angebot

Rechtsanwalt Marcus Fischer der Kanzlei SALLECK + PARTNER steht Ihnen daher bei sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts zur Seite und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.

Marcus Fischer

Marcus Fischer

Rechtsanwalt & Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten Sie in folgenden versicherungsrechtlichen Bereichen:

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
  • Sachversicherungsrecht
  • Recht der Fahrzeugversicherung
  • Gebäudeversicherungsrecht
  • Recht der Hausratversicherung
  • Reisegepäckversicherungsrecht
  • Feuerversicherungsrecht
  • Recht der Einbruchsdiebstahlversicherung
  • Bauwesenversicherungsrecht
  • Privates Personenversicherungsrecht
  • Recht der Krankenversicherung
  • Lebensversicherungsrecht
  • Recht der Reiserücktrittsversicherung
  • Unfallversicherungsrecht
  • Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherungsrecht
  • Recht der privaten Haftpflichtversicherung
  • Recht der betrieblichen Haftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherung der freien Berufe
  • Umwelt- und Produkthaftpflicht
  • Bauwesenversicherung
  • Rechtsschutzversicherungsrecht