Eine Vielzahl von Gastronomen haben in der Vergangenheit eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und waren in dem guten Glauben, dass diese im Zuge der Corona Pandemie leistet.
Leider ist das Gegenteil der Fall: Unter anderem wird die Eintrittspflicht der Versicherungen deshalb abgelehnt, weil der Coronavirus-Krankheitserreger nicht explizit in den Versicherungsbedingungen genannt wird.
Aus rechtlichen Gesichtspunkten gibt es viele Gründe dafür, warum dennoch ein Versicherungsschutz bestehen könnte und eine Leistungspflicht der Versicherungen zu bejahen wäre.
Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an, da die jeweiligen Versicherungen unterschiedlich ausgestaltet und die Fallkonstellationen komplex sind.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung ihrer berechtigten versicherungsvertraglichen Ansprüche. In dem Bereich des Versicherungsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Marcus Fischer aus der Kanzlei Salleck + Partner mit seinem Team als Ansprechpartner zur Verfügung.